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BGH, 02.10.1958 - 4 StR 259/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 02.10.1958 - 4 StR 259/58
Macht sich der Täter zugleich eines vollendeten oder versuchten Notzuchtverbrechens nach § 177 StGB schuldig, so kann er allerdings in der Regel nicht aus § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt werden, weil zwischen beiden Vorschriften grundsätzlich Gesetzeseinheit (sog. Spezialität) gegeben ist (BGHSt 1, 152 ff).